In der Umweltgesetzgebung der Schweiz ist die pauschale Rückverteilung des Ertrags von Lenkungsabgaben pro Kopf schon lange zentral. Der in diesem Beitrag interviewte Winterthurer Ingenieur Georg Ziegler entwickelte das Konzept namens ‹Ökobonus› und verbreitete es in den 80er und frühen 90er Jahren erfolgreich.
Peter Vogelsanger: Am 13. Juni haben die Stimmberechtigten der Schweiz die Revision des CO2-Gesetzes verworfen. Damit haben sie erstmals auch über den Ökobonus abgestimmt, aber nein gesagt. Bist du deprimiert?
Georg Ziegler: Das Abstimmungsresultat ist bedauerlich, tatsächlich, sogar sehr. Zwar ist nicht nur über den Ökobonus befunden worden, aber es ist schon interessant, dass die Lenkungsabgabe, die Preiserhöhungen und sogar der Ökobonus in der Argumentation von links bis rechts als Prügelknaben dienten: Die einen, rechts, wollten das Gesetz nicht, weil es angeblich zu viel Umverteilung bewirkt hätte, 1 auf der linken Seite lehnten etliche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger es aus dem gegenteiligen Grund ab. 2 Allerdings gab es nach der Abstimmung auch Reaktionen, die forderten, nun solle konsequent auf den Ökobonus gesetzt werden. 3 Ich finde, diese Stimmen haben recht. Der Ökobonus ist die richtige Lösung des Klimaproblems. Er ist korrekt, weil fair, denn alle bezahlen denselben Tarif für das, was sie anrichten. Jeder und jede erhält denselben Betrag ausbezahlt. Der Ökobonus ist auch politisch vorteilhaft. Gerade weil er die Akzeptanz von Lenkungsabgaben erhöht, ist seine Anwendung pragmatisch und wichtig. Davon bin ich weiterhin überzeugt.
Was ist der Ökobonus?
Das Ökobonusprinzip ist eine Lenkungsabgabe mit pauschaler Rückverteilung des Ertrags. Die Lenkungsabgabe ist eine staatliche Verteuerung von zum Beispiel Kohle, Erdöl und Erdgas, zum Schutz der Umwelt oder für die Schonung von Ressourcen. Der rückverteilte Ertrag der Lenkungsabgabe ist der eigentliche Ökobonus. Idealerweise wird der ganze Betrag rückverteilt und die Rückverteilung erfolgt zu gleichen Teilen pro Kopf der Bevölkerung.
Das wesentliche Ziel meines Konzepts war von Anfang an die Senkung des Verbrauchs fossiler Brenn- und Treibstoffe. Dank der Abgabe sinkt der Verbrauch, dank der Rückverteilung bleibt die durchschnittliche Kaufkraft unverändert. Eine hohe Lenkungsabgabe mit starker Wirkung ist damit möglich.
Würdest du es noch als Ökobonus bezeichnen, wenn Ertrag statt aus Lenkungsabgaben aus der Versteigerung von Emissionsrechten pro Kopf verteilt wird?
Ich bin gar kein Freund von Rationierung, auch wenn die Kontingente versteigert werden und begrüsse auch den Handel von Emissionszertifikaten nicht. Ein paar Clevere machen da den Reibach. Das Ökobonusprinzip ist klar definiert und ich möchte dies möglichst nicht verwässern. Aber natürlich kann die Verteilung pro Kopf auch in diesem Fall als Ökobonus gesehen werden. 4
Der Ökobonus ist unterdessen ein zentrales Element der Schweizer Klimagesetzgebung und auch anderswo findet das Konzept Anklang. 5 Vor dir kam niemand auf die Idee. 6 Was hat dich dazu gebracht und motiviert, das Ökobonusprinzip zu entwickeln?
In den 80er Jahren arbeitete ich bei Sulzer in der Forschung. In meiner Gruppe entwickelten wir energiesparende Apparate und Verfahren, so zum Beispiel eine Absorbtions-Wärmepumpe für die Hausheizung, einen Latentwärmespeicher oder ein Abwärmenutzungssystem für Zementwerke. Wir erfanden, berechneten, patentierten und bauten auch die Prototypen. Technisch funktionierten diese Apparate und bestätigten meist unsere Berechnungen. Sobald wir jedoch die Kostenseite betrachteten, erlebten wir immer das gleiche Debakel: Verglichen mit den Kosten des Apparats war der Wert der eingesparten Energie immer viel zu klein und es hätte Jahrzehnte gedauert, bis die Investitionskosten für die effizientere Heizung eingespart worden wären — meist sogar länger als die erwartete Lebensdauer des Geräts. Die Kosten für Energie waren viel zu tief, ein Umstand, der auch heute noch gilt und die Realisierung vieler energiesparender Technologien verhindert.
In der Kaffeepause diskutierten wir Auswege:
• Erste Möglichkeit: Energie besteuern — unsozial
• Zweite: Rationierung — zu kompliziert
• Dritte: Subventionen — nicht effizient
• Vierte: Vorschriften — viel zu kompliziert und zu wenig akzeptiert
• Oder, fünftens: Warten bis die Ölscheiche den Erdölpreis erhöhen — dümmer geht’s wohl nicht
Der marktwirtschaftliche Weg schien mir am attraktivsten und da lautete die Kernfrage: Wie kann man die Energie massiv verteuern, ohne dass die Lebenskosten für die Bevölkerung steigen? Als Antwort auf diese unlösbar scheinende Frage fiel mir schliesslich das Prinzip des Ökobonus ein, die direkte Rückverteilung der erhobenen Lenkungsabgabe pro Kopf der Bevölkerung.
In einigen Zeitungsartikeln wirst du nicht als typischer Umweltschützer beschrieben. Wer ist Georg Ziegler, der Erfinder des Ökobonus?
Es mag sein, dass ich kein ausgesprochen typischer Umweltschützer bin. Ich halte zum Beispiel wenig von nur auf Freiwilligkeit basierenden Versuchen, die Umwelt zu erhalten. Für die Umweltproblematik war ich jedoch schon sensibilisiert gewesen, bevor mir die Idee für den Ökobonus kam. Zwischen 1971 und 1973 arbeitete ich für Nestlé in Japan. Die damals dort herrschende Luftverschmutzung mit Schwefeldioxid aus Verbrennungsanlagen hat mich ebenso beeindruckt wie die technische Lösung durch die Japaner, die jedoch durch politische Rahmensetzung angetrieben war. Bei Sulzer und später ABB arbeitete ich oft an technischen Lösungen von Umweltproblemen. Das hat zu einigen Patenten für umwelt- und ressourcenschonende Anlagen und Prozessen geführt. Meine wichtigste Erfindung Ökobonus machte ich jedoch in meiner Freizeit.
Und du warst von Anfang an überzeugt von der Idee?
Ich schon. Zwar erntete ich mit diesem Vorschlag zuerst am Kaffeetisch im Büro Gelächter, bald aber wurde den anderen Mitgliedern meiner Gruppe auch klar, dass dies die Lösung des Problems ist. Ganz am Anfang der Ökobonus-Idee stand jedoch nicht nur der Schutz der Umwelt, sondern der Wunsch, das ökonomische Umfeld so zu ändern, dass energiesparende Verfahren realisiert werden können.
Wann und wo genau hattest du die Idee?
Die Idee ist mir vor Ostern 1984 eingefallen, als ich in den Keller hinunterstieg, um die Ölheizung auszuschalten. Ich dachte offenbar nicht nur während der Arbeitszeit über die Problemstellung nach.
Wie brachtest du die Idee unter die Leute, abgesehen vom engen Kreis um den Kaffeetisch?
Das ist eine gute Frage, denn ich hatte von Öffentlichkeitsarbeit und Politik wenig Ahnung. Ein Studienfreund, Walter Büchi, Gründungsmitglied des VCS [Verkehrsclub der Schweiz], half mir weiter mit dem sehr naheliegenden Rat: «Du musst dein Konzept zuerst einmal aufschreiben.» Er war es auch, der es schon vor mir wagte, meine erste Beschreibung des Konzepts wichtigen Leuten zukommen zu lassen. 7
Diese erste Niederschrift ‹Unser Energiekonsum› vom 15. April 1984 wurde zum Ausgangspunkt aller Lenkungsabgaben mit Pro-Kopf-Rückverteilung in der Schweiz. Nach meinem Kenntnisstand war dieses Konzept auch im Ausland bis zu diesem Zeitpunkt nie vorgeschlagen worden. 8
In meiner ersten Schrift nannte ich das Konzept noch RENOVO, was für Reduktion des Energieverbrauchs ohne Vorschriften steht. Dieses Dokument schickte ich hoffnungsvoll an Politiker aller Couleurs, an Professoren und Umweltorganisationen und auch an den Bundesrat. Die Reaktionen waren gemischt: «Interessant», «wirklichkeitsfremd», «undurchführbar», «politisch höchst brisant». Besonders enttäuschend war die Antwort von Eduard Kiener, dem Direktor des Bundesamts für Energiewirtschaft. Walter Büchi hatte ihm meinen Beschrieb des Ökobonus am 9. Mai 1984 geschickt und die Antwort erhalten.
Gab es auch positive oder konstruktive Reaktionen?
Christian Speich schrieb zum Beispiel in der Weltwoche einen ausgesprochen positiven Artikel, allerdings war das erst 1990. Das ist vielleicht typisch. Offenbar müssen viele sich zuerst an die Idee gewöhnen, um den Ökobonus gut zu finden.
Es gab aber auch frühe positive Rückmeldungen. Der Ökonomieprofessor Henner Kleinewefers ermutigte mich am 1. Mai 1985 mit der Aussage, ich hätte «das Ei des Kolumbus» bezüglich Energie und Umwelt gefunden! Kurz darauf verfasste er eine Studie, mit der er zweifellos die Aufnahme der pauschalen Rückverteilung in das Repertoire marktwirtschaftlicher Massnahmen bewirken wollte. Er bewertete Instrumente mit Rückverteilung an die Bevölkerung besser als andere Massnahmen. 9
«Man erwartet vom Bundesrat und von der Verwaltung mit Recht, dass sie Prioritäten setzen. Und dazu gehört, dass man nicht Dinge tut, von denen man zum voraus weiss, dass dabei nichts herausschaut. Das Postulat Jaeger hätten wir noch entgegennehmen können, sähe es nicht auch vor, dass das Geld wieder verteilt werden müsste.»
Bundesrat Otto Stich (SP) 1985, über den Vorstoss von Nationalrat Franz Jaeger, den weltweit ersten offiziellen Anlauf für einen Ökobonus.
Der wahrscheinlich hilfreichste frühe Kommentar kam von Bernhard Wehrli, dem langjährigen Präsidenten der SGU [Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz], eine damals wichtige und eher bürgerliche Organisation. 10 Er riet mir, das Konzept auf die Treibstoffe zu konzentrieren, denn beim Strassenverkehr sah die SGU den grössten Handlungsbedarf.
Gesagt, getan, ich verfasste AURORA, was für Autoverkehrsreduktion ohne Rationierung steht, und verschickte die Schrift an mögliche Interessenten. Der VCS nahm dann rasch dieses Konzept, also die Verteuerung der Treibstoffe und Rückverteilung des Ertrags pro Kopf, auf und gab ihm den griffigen Namen Ökobonus, wobei Öko für Ökologie und Ökonomie steht. Zügig arbeiteten Beat Schweingruber und Monika Tschannen-Siegenthaler eine Broschüre aus, die das Konzept umfassend beschrieb.
Interessanterweise sprach fast gleichzeitig wie ich, aber unabhängig von mir, Igor Marincek mit dem inhaltlich gleichen Vorschlag beim VCS vor. Offenbar war die Zeit reif für die Idee. Er nannte das Konzept «Umweltbonus». Zweifellos haben sich Monika Tschannen und Beat Schweingruber durch diesen Begriff inspirieren lassen und nannten das Konzept Ökobonus. 11 Ich habe diesen Begriff gerne übernommen und finde ihn weiterhin gut.
Marketingleute verwendeten den gleichen Ausdruck schon, um eine Eintauschprämie bei Kauf eines neuen Autos zu bewerben. Auch eine staatliche Unterstützungspauschale für den Kauf von Neuwagen wurde als Öko-Bonus bezeichnet. 12
Der Begriff ist natürlich nicht geschützt und eine den ursprünglichen Sinn des Begriffs entfremdende Verwendung von ‹Ökobonus› ist nicht ausgeschlossen. Es ist bedauerlich, wenn das geschieht. Und bestimmt ist die missbräuchliche Verwendung auch nicht im Sinn der Wortschöpferin und des Wortschöpfers, die damals beim VCS arbeiteten. Der Begriff ist eindeutig geprägt worden — als Pro-Kopf-Rückverteilung von Lenkungsabgaben. Das Wort Ökobonus wird überwiegend auch dafür verwendet.
Wie setzte der VCS die Idee nun um?
Am 21. Juni 1985 präsentierte der VCS das Ökobonuskonzept der Presse und damit zum ersten Mal der Öffentlichkeit. Die Reaktionen in Tages-Anzeiger und NZZ waren enttäuschend lau, immerhin sachlich korrekt. Der Blick schrieb gross im Haupttitel auf der ersten Seite: «Jetzt fordern Grüne: Erhöht Benzinpreis um zwei Franken!» Franz Jaeger, der als Ökonomieprofessor und Nationalrat an der Pressekonferenz mitwirkte, wolle «mit seinen grünen Freunden vom VCS den Spass am Fahren endgültig austreiben», stand gleich im Lead. Die damals sehr populäre Zeitung brachte die natürlich streng ablehnende Haltung des TCS [Touring Club Schweiz] auch gleich auf Seite eins.
Auch Beat Bürgenmeier, Ökonomieprofessor an der Universität Genf, war an der Pressekonferenz und erklärte den Medien die Funktion und die Auswirkungen des Ökobonus. Wohl gab es Kommentare und Artikel zum neuen Instrument und Igor Marincek konnte kurz nach der Pressekonferenz einen gründlichen Beitrag über den Ökobonus in der NZZ veröffentlichen. 13 Bei so viel Ablehnung wollte er sich als Mitarbeiter der Bundesverwaltung aber nicht übermässig exponieren.
Ich war da viel freier, mein Arbeitgeber hatte mit meinem Engagement kein Problem, im Gegenteil, Sulzer unterstützte mich. Zudem erhielt der VCS viele negative Rückmeldungen und verzeichnete auch diverse Austritte von Mitgliedern. So kühlte sich auch der VCS gegenüber dem Ökobonus ab. Wegen der Pressekonferenz und der Broschüre wollte niemand das Ei des Kolumbus erkennen. Welches immer die genauen Gründe gewesen sein mögen, die Idee schlief jedenfalls ein und schlummerte sanft vor sich hin.
Erst fast zwei Jahre später kam wieder Bewegung in mein Anliegen. In einem vielbeachteten Interview im Magazin des Tages-Anzeigers hatte ich die Möglichkeit, den Ökobonus vorzustellen. «Für den Wald zu demonstrieren, ist doch ein fertiger Kabis», hiess der reisserische Titel. Meine Botschaft war: Nicht demonstrieren, sondern einen gangbaren Weg zur Reduktion des Autoverkehrs aufzeigen! Natürlich ist mir unterdessen auch klar, dass es beides braucht, den Druck von der Strasse aber gleichzeitig auch wirksame, akzeptierte und durchführbare Konzepte.
Dein Aufzeigen führte offenbar zu politischen Vorstössen.
Nationalrat Franz Jaeger lancierte schon kurz vor der Pressekonferenz des VCS im Juni 1985 eine Motion, die, wohl um das Anliegen zu retten, in ein Postulat umgewandelt wurde. Das Postulat scheiterte im Parlament dennoch. 14
Ein indirekter Anlauf war schliesslich erfolgreicher. Bernhard Wehrli von der SGU für reichte 1987 eine Einzelinitiative im Zürcher Kantonsrat für die «Rationierung von Brenn- und Treibstoffen» ein. Hier setzte ich nun meine Energien ein. Ich konnte den Initianten überzeugen, dass neben der Rationierung auch der Ökobonus zur Erfüllung seiner Initiative in Betracht gezogen wird. Das war hilfreich und zweifellos ein wichtiger früher Schritt hin zu einer konkreten politischen Umsetzung der Idee.
Anschliessend kontaktierte ich die Mitglieder der kantonsrätlichen Kommission, die diese Initiative beriet, und brachte ihnen den Ökobonus nahe. Ich wurde auch von allen wichtigen Parteien eingeladen, mein Konzept in den Kantonsratsfraktionen vorzustellen. Das war bei den Grünen und der SP wie ein Heimspiel, bei der SVP eine anspruchsvolle, harte, aber erstaunlich faire Diskussion. Von der Präsentation bei der FDP bleibt mir vor allem in Erinnerung, dass diverse Ratsmitglieder meine Erklärungen mit hämischem Gelächter kommentierten. An eine Kantonsrätin erinnere ich mich speziell. Ein ganzes Mittagessen lang versuchte ich ihr zu erklären, warum der Ökobonus funktioniert. Sie blieb standhaft und konnte nicht einsehen, dass bei einem höheren Treibstoffpreis im Durchschnitt weniger gefahren wird — oder sie wollte es nicht einsehen. 15
«Ich kann Ihnen nur sagen, dass der Bundesrat das Problem selbstverständlich gründlich prüfen wird.»
Bundesrat Otto Stich (SP) 1989 in der Debatte des Ständerats über die Ökobonus-Standesinitiative aus Zürich.
Nach vielen Telefonaten, Briefen und Mittagessen mit Kommissionsmitgliedern schlug die Mehrheit der Kommission eine Standesinitiative für einen Ökobonus vor. Und dieser Vorschlag wurde zu meiner grossen Freude angenommen! 16
Das bedeutete, dass der Kanton Zürich im September 1988 eine Standesinitative für den Ökobonus in Bern einreichte. Dies war ein wichtiger Schritt, denn nun war das Anliegen unausweichlich in Bern deponiert. Im September 1989, also ein Jahr nach der Verabschiedung im Kantonsrat, wurde die Initiative im Ständerat beraten. Der Bundesrat hatte jedoch der Verwaltung bereits einen Monat vor der Debatte den Auftrag erteilt, den Ökobonus und andere vergleichbare Massnahmen zu prüfen, was dem Ständerat in der Debatte auch bekannt war. Ganz anders als vier Jahre zuvor versicherte Bundesrat Otto Stich dem Parlament nun, der Bundesrat werde das Anliegen selbstverständlich gründlich prüfen. Die Standesinitiative wurde im Ständerat zwar nicht direkt weiterverfolgt, aber die Bundesverwaltung prüfte den Ökobonus tatsächlich gründlich. Seit Walter Büchi genau diese Bitte an die Energiekommission und das Bundesamt für Energie gerichtet hatte und mein erstes Ökobonus-Papier dort auf den Schreibtischen lag, waren bereits mehr als fünf Jahre vergangen. 17
Die Standesinitiative lief unter dem Titel ‹Fahrleistungsabhängige Motorfahrzeugsteuer›, obschon es eine Abgabe mit Ökobonus hätte sein sollen, also keine Steuer. Um dem schwierigen Argument des Tankens im Ausland zu begegnen, hatte ich zwischenzeitlich vorgeschlagen, dass der Öko-Zuschlag auch über die zurückgelegten Kilometer und das verwendete Fahrzeug bemessen werden könnte. Das Stichwort hiess Radumdrehungszähler und das Konzept nannte ich ‹Ökobonus Plus›. 18
Auch der VCS trug das Konzept, diesmal den ‹Ökobonus Plus›, erneut in die Politik, mit einer weiteren umfangreichen Broschüre und einer weiteren Medienkonferenz. Das war im Juni 1989, also wenige Monate vor der ständerätlichen Debatte über die Standesinitiative aus Zürich.
Aus heutiger Sicht, mit anderen technischen Möglichkeiten und der Priorität CO2 erscheint der Vorschlag Radumdrehungszähler natürlich als «fertiger Kabis». Der Vorschlag erlaubte es aber, das Thema Ökobonus in der Politik weiterzuverfolgen. Der ‹Tanktourismus› dient bis heute als Ausrede, um den Ökobonus für Benzin und Diesel zu verweigern. 19 Die Verweigerung ist heuer in ihrem 36sten Jahr und die Verweigerung ist gerade besonders stark. 20
Die Umweltdiskussion war damals wohl eine andere, Klimawandel stand nicht im Zentrum.
Die zentralen Themen waren Luft- und Gewässerverschmutzung. Die von der OPEC verursachten Erdölkrisen der 70er und 80er Jahre dominierten die Energie- und Ressourcendiskussion. Ein anderes wichtiges Energiethema waren Atomkraftwerke — noch mehr davon oder keine weiteren mehr. Wichtig war auch die Diskussion um viele Autobahnen — oder keine weiteren mehr, Stichwort Verkehrslawine. Die Sorge um das Waldsterben war genau in der Zeit akut. Klimawandel war dagegen im Vergleich zu heute ein Randthema. Viele haben aber das Problem schon damals erkannt. Das kommt im Weltwoche-Artikel gut zum Ausdruck. Auch im Artikel in ‹Brennstoff, Wärme, Kraft› habe ich schon 1992 den Ökobonus wegen Klimawandel thematisiert und der bedeutendste Ökobonus wurde in der Schweiz mit der CO2-Abgabe geschaffen, also im Bereich des Klimaschutz verankert.
Konntest du bei der weiteren Umsetzung des Ökobonus-Gedankens in Bern mitwirken?
Ja und nein. Wohl wurde ich als Erfinder und Advokat des Ökobonus von den Stellen, die die Luftreinhaltemassnahmen erarbeiteten, eingeladen und befragt. Auch konnte ich zum Beispiel als Referent bei der Sitzung der beratenden Nationalratskommission teilnehmen. Das Vorgehen aber konnte ich kaum mehr beeinflussen, das lag nun bei den involvierten Politikern und der Verwaltung in Bern. Und diese Mühlen mahlen langsam. 21
Erst 1997 wurde das CO2-Gesetz vorgelegt, 1999 wurde es beschlossen, im Jahr darauf in Kraft gesetzt. Das Konzept des Ökobonus wurde ins CO2-Gesetz geschrieben, was mich sehr befriedigt. 22
Der Name Ökobonus wurde hingegen nicht übernommen. Offenbar war diese Bezeichnung den Entscheidungsträgern zu grün und zu links. «Lenkungsabgabe» und «Verteilung» des «Abgabenertrags» standen im Gesetz. «Lenkungsabgabe mit Rückverteilung an die Bevölkerung» nennt die Bundesverwaltung das Instrument für die Reduktion der CO2-Emissionen beziehungsweise den Ökobonus heute.
Zwischen 1998 und 2000 hat die Schweiz das Ökobonusprinzip mehrfach in Verordnungen und Gesetzen festgehalten, zuerst mit der Abgabe auf ausgeprägt schwefelhaltige Heizöle. Es folgte die Lenkungsabgabe auf leichtflüchtige Lösungsmittel, die VOC-Abgabe [volatile organic chemicals]. 23 Das erste CO2-Gesetz sah eine fast einwandfreie Umsetzung des Ökobonusprinzips vor.
Am 1. April 1999 führte erfreulicherweise Basel Stadt den Strompar-Fonds ein, eine Lenkungsabgabe für Elektrizität mit Rückverteilung als ‹Stromspar-Bonus› an Private und an Unternehmen. 24
Der Stromsparbonus Basel ist der einzige mir bekannte Ökobonus, der unabhängig von jeder Zahlungsverpflichtung oder Rückerstattung ausbezahlt wird — direkt an Private wie an Unternehmen. Die direkte Auszahlung ist meiner Meinung nach äusserst wichtig und wäre mit etwas Willen auch durch den Bund machbar. 25
Dass die Rückverteilung der CO2-Abgabe nicht aktiv kommuniziert und darum auch kaum wahrgenommen wird, ist ein Mangel, der unbedingt und dringend behoben werden muss. Der Mangel ist der Verwaltung auch bestens bekannt, was mir Bundesrätin Doris Leuthard schriftlich bestätigte. Die Rückverteilung erfolgt über die Krankenversicherungen. 26 Um ihren Ökobonus überhaupt zu bemerken, müssten die Versicherten sehr genau hinsehen, wenn Sie die jährlich veränderte Versicherungspolice erhalten. Kein Wunder wissen die allermeisten von ihnen 20 Jahre nach seiner Einführung immer noch nicht, dass sie einen Ökobonus erhalten. Ausserdem müssten sie verstehen, warum in der Prämienberechnung eine Rückverteilung aus VOC- und CO2-Abgabe ausgewiesen wird, um deren Betrag die Krankenkassenprämie geringer ausfällt. Vor diesem Hintergrund ist eine angemessene Wertschätzung des Ökobonus nicht zu erwarten und so bleibt einer der ganz grossen Vorteile des Konzepts auf der Strecke: Die Stärkung der öffentlichen Akzeptanz der Lenkungsabgabe dank der Rückverteilung pro Kopf. 27
Der Ökobonus entkoppelt marktwirtschaftlichen Umweltschutz vom Staatshaushalt. Deshalb kann die Höhe der Abgabe und damit ihr Ertrag schnell verändert werden — einschliesslich nach unten —, etwa um einen gewollten Preisverlauf für die Konsumenten fossiler Energieträger zu erzielen, wenn die Marktpreise für Kohle, Öl oder Erdgas fluktuieren. Igor Marincek, der Co-Erfinder des Ökobonus-Konzepts, hob mir gegenüber diesen Vorteil des Ökobonus hervor.
Die Entkoppelung hat verschiedene Vorteile. Dass die Abgabe fluktuieren kann, um eine gewollte Entwicklung der Endverbraucherpreise und damit der Lenkungswirkung zu erzielen, ist ein bedeutender potentieller Vorteil des Ökobonus. Nur wird das bisher nicht gemacht. Gerade die Erfahrung mit der CO2-Abgabe zeigt, dass es nützlich wäre.
Da, anders als bei Lenkungssteuern, der Staat nicht von Ökbobonus profitiert, hat er keinen Fehlanreiz, den Ertrag anstelle der Umweltschonung zu optimieren. Diesen wichtigen Vorteil der Entkoppelung von Lenkung und Staatsertrag hob Monika Tschannen-Siegenthaler hervor, die den Begriff Ökobonus geprägt hat.
Das ist zweifellos ein wichtiger Vorteil, den der Ökobonus exklusiv für sich beanspruchen kann. Allerdings ist es bisher auch nur ein potentieller Vorteil, denn die ökologisch motivierten Lenkungsabgaben oder ‑steuern, die es gibt, sind vermutlich alle noch ziemlich weit von der Maximierung des Abgabenaufkommens entfernt.
In Basel Stadt und auch bei der bundesweiten CO2-Abgabe fliesst ein Teil der Lenkungsabgabe zurück an Industrie und Gewerbe. Findest du das richtig?
Die Rückverteilung auch an Unternehmen habe ich sogar schon 1984 in der allerersten Version des Ökobonus vorgeschlagen. Wegen der politischen Akzeptanz war der Vorschlag sicher günstig.
In Basel wurde anfangs der Ökobonus an Haushalte bezahlt. 28 So ist es auch in Dänemark und in Kanada. 29 Was denkst du darüber?
Was ein Haushalt ist, ist oft schwierig zu definieren. Wie in Kanada oder Dänemark mit dieser Schwierigkeit umgegangen wird, weiss ich nicht. In Basel wurde schon bald nach der Einführung auf Rückverteilung der Stromspar-Bonus pro Kopf zurückverteilt.
Mit der CO2-Abgabe wurde dein Konzept zu einer Haupttragsäule der schweizerischen Klimapolitik. Zufrieden?
Wenn ich an die erste harsche Kritik durch das Eidgenössische Amt für Energiewirtschaft und an das Gelächter der FDP-Kantonsratsfraktion denke, dann kann ich sehr zufrieden sein. Hingegen wurden bei der Realisierung des CO2-Gesetzes zu viele Kompromisse eingegangen, dies, um es überhaupt mehrheitsfähig zu machen.
Die heute geltende Höhe der Abgabe ist noch zu klein, um einen namhaften Lenkungseffekt zu bewirken.
Die CO2-Abgabe wäre wesentlich wirkungsvoller, wenn der Bundesrat schon jetzt die Marschrichtung vorgäbe, das heisst, wenn er eindeutig und erkennbar eine rollende Vorgabe der Abgabenhöhe über zum Beispiel zehn Jahre bekannt gäbe und sich Private und Unternehmen sicher sein könnten, dass der Fahrplan auch eingehalten wird. Das ermöglicht eine Planungssicherheit für Investitionen in sparsamere Technologie.
Bis zu ein Drittel der Lenkungsabgabe fliesst nun doch in Subventionsprogramme und nicht pro Kopf zurück an die Bevölkerung oder an Unternehmen. Ich empfand diese Änderung des CO2-Gesetzes, die schon kurz nach der Einführung der CO2-Abgabe beschlossen worden war, als grossen Sündenfall. 30
Leider wurden mit dem CO2-Gesetz auch Tür und Tor für Sonderbehandlungen und Abgabenbefreiung geöffnet. Die grossen industriellen Emittenten sind von der Abgabe befreit, wahrscheinlich für sehr lange Zeit, wenn nicht bleibend. Sie können nun billige Emissionsrechte kaufen oder bekommen sie sogar gratis. Auch der Strassenverkehr, der grösste CO2-Produzent ist — vorläufig noch — von der CO2-Abgabe ausgenommen. Das Flugpetrol ist ebenfalls von der CO2-Abgabe befreit. Dies ist umso stossender, als der internationale Luftverkehr heute gar nicht besteuert wird. Die Flugticketabgabe, die nun im Entwurf des revidierten CO2-Gesetzes stand, wäre ein kleines aber ungenügendes Trostpflästerli gewesen. Sie ist nun wohl für längere Zeit auch auf Eis gelegt. Interessanterweise hätte der Ertrag auch dieser Abgabe mehrheitlich als Ökobonus zurückverteilt werden sollen.
Das Ökobonusprinzip bleibt in der Schweizer Umweltpolitik ziemlich gut verankert, auch wenn es wegen der abgelehnten Revision des CO2-Gesetzes vorläufig keine Verstärkung des Ökobonus gibt.
Die heutige Klimapolitik ist stark auf die Reduktion von CO2 fokussiert. Eine Reduktion aller Ressourcen ist aber ebenfalls dringend notwendig. Ein gangbarer Weg dahin ist der Ressourcen-Ökobonus. Dies hatte ich schon in meiner ersten Schrift angedacht. In meinen letzten Artikeln, die zum Thema erschienen, ist meine Meinung dazu recht ausführlich beschrieben.
Thomas Edison wird die Aussage zugeordnet, eine Erfindung sei ein Prozent Inspiration und 99 Prozent Transpiration. Im Fall des Ökobonus war das Verhältnis zweifellos noch ausgeprägter. Wie gross war der Aufwand, die Erfindung beliebt zu machen?
Zwischen 1984 und 1990 habe ich einen grossen Teil meiner Freizeit dafür aufgewendet. Ich habe — im Zeitalter mechanischer Schreibmaschinen — rund 300 Briefe geschrieben, sowohl an den besorgten, mit dem Auto reisenden Vertreter, als auch an Politiker, Medien und den Bundesrat und noch viel mehr Telefongespräche geführt. Daneben publizierte ich zehn Zeitungsartikel, war Referent an über 30 Vorträgen und kontradiktorischen Podiumsdiskussionen. Während einiger Zeit hatte ich sogar eine kleine Druckerei im Keller, mit der ich meine Artikel vervielfältigte.
«Auch ich stelle immer wieder fest, dass sich viele Leute über die gleichmässige Rückverteilung der Einnahmen [aus der CO2-Abgabe] an alle Bürgerinnen und Bürger nicht bewusst sind.»
Bundesrätin Doris Leuthard (CVP) 2012, in einer Briefantwort an Georg Ziegler.
Warum dauerte es solange, bis das Ökobonuskonzept als Instrument gegen den Klimawandel akzeptiert wurde?
Von Anfang an war die Berichterstattung sehr einseitig. Die ganze Diskussion drehte sich immer darum, wer welche Zusatzbelastung tragen muss. Dass aber gleichzeitig jede Person ihren Ökobonus erhält, wurde in den meisten Zeitungsartikeln gar nicht erwähnt und die SVP ignoriert dies noch bis heute — zumindest bei der vordergründigen, plakativen Kommunikation [vgl. Bild oben].
Der frühe Widerstand oben in der Politik hat den Fortschritt anfangs stark behindert. 31 Da denke ich an Bundesrat Otto Stich — ein Sozialdemokrat —, der in der Diskussion um den allerersten politischen Vorstoss für einen Ökobonus sagte, man hätte das Postulat noch entgegennehmen können, wenn das Geld nicht wieder verteilt werden müsste.
Zudem frage ich mich, ob die breite Öffentlichkeit überhaupt Energie sparen will, um den Klimawandel zu steuern. Natürlich sind die meisten dafür, etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen und Politiker setzen liebend gern Reduktionsziele — aber möglichst erst für 2050. Wenn es aber um die konkrete Realisierung von Reduktionsmassnahmen heute geht und jeder merkt, dass dies gesetzliche Leitplanken erfordert, die ihm Verhaltensänderungen nahelegen, dann schwindet die Unterstützung rasch.
«Die Erträge der Klima- und Stromabgaben sollen – nach einer Übergangszeit – vollständig an Haushalte und Unternehmen rückverteilt werden.» Und: «Durch die Festlegung einer vollständigen Rückverteilung der Erträge der Lenkungsabgaben auf Verfassungsstufe wird gewährleistet, dass ohne Verfassungsänderung keine neuen Teilzweckbindungen möglich sind.»
Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP) 2015 in der Botschaft zum Projekt Klima- und Energielenkungssystem.
Mit dem Klima- und Energielenkungssystem KELS wollte der Bundesrat für Energieeffizienz und Klimaschutz alles auf eine Karte setzen, die Karte Ökobonus. 32 Das ist doch ein sehr beachtlicher Fortschritt und Erfolg, vor allem wenn man weiss, wie sehr dein Konzept anfangs auf Ablehnung stiess. Ab wann warst du mit deiner Kampagne sozusagen über den Berg?
Ich bin immer noch am Fortschritt für die Sache interessiert, aber ab etwa 1992 arbeitete ich nicht mehr intensiv an der Verbreitung der Ökobonus-Idee. Bereits anfangs der 90er Jahre war der Ökobonus breit akzeptiert und die Anwendung des Ökobonuskonzepts für Umwelt-Lenkungsabgaben in der Schweiz war absehbar. 33 Dennoch liess die Umsetzung noch bis zum Ende des Jahrzehnts auf sich warten, im Fall der CO2-Abgabe sogar bis 2008.
Was wünschst du dir für die Zukunft des Ökobonusgedankens?
Ich wünsche mir, dass die EU über ihre Grenzen schaut und erkennt, dass die Schweiz mit dem Ökobonus eine zukunftsgerichtete und durchführbare Umweltpolitik betreibt, sich das Prinzip der Lenkungsabgabe mit Pro-Kopf-Rückverteilung auch zu eigen macht und europaweit einführt.
Anmerkungen (des Interviewenden)
Anmerkung 1
In ihrer Medienmitteilung über eine «Aktion der SVP-Fraktion gegen das missratene CO2-Gesetz» schrieb die Schweizerische Volkspartei am 1. Juni 2021: «Das linke Gesetz nützt dem Klima nichts. Hier geht es in erster Linie um sozialistische Umverteilung. Deshalb kämpft die SVP-Fraktion entschieden für ein Nein zum CO2-Gesetz am 13. Juni.»
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Anmerkung 2
Nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes berichtete die Wochenzeitung WOZ mit diesen Zitaten: Balthasar Glättli, Präsident der Grünen: „«Es war ein Kompromiss, der staatliche Interventionen mit liberalen Anreizen kombinierte.» Staatliche Industriepolitik war die Schaffung eines Klimafonds. Dem liberalen Glauben folgte die erhöhte Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe. «Just gegen diesen Teil richtete sich die Gegenkampagne.» Für Glättli ist klar: Eine Neuauflage des Gesetzes sollte sozialer ausgestaltet sein. «Wir stehen vor gemeinschaftlichen Herausforderungen. Diese soll nicht die unsichtbare Hand des freien Marktes lösen, sondern die öffentliche Hand.»“ Und: „«Die Geschichte der Umweltpolitik zeigt, dass Verbote und technische Vorschriften an der Urne erfolgreicher sind als Anreize für die KonsumentInnen.» Ganz einfach, weil sie für alle gelten.“ (Als ob die Abgabe nicht auch für alle gelten könnte, und die Rückverteilung nicht an alle gehen könnte.); Christian Lüthi, Geschäftsleiter der Klima-Allianz: „Dazu vermutet er, dass nicht umstrittene Einzelteile der Vorlage, etwa dass Unternehmen sich von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie ihren CO2-Ausstoss verringern, rasch durchs Parlament gehen werden. «Das kann dann noch mit weiteren wenig umstrittenen Instrumenten kombiniert werden», glaubt Lüthi.“ (Für den Geschäftsleiter der Klima-Allianz ist also die Möglichkeit der Abgabenbefreiung ein erstrebenswertes «Instrument» der Klimapolitik.) Ausserdem: „Klimaaktivistin Annika Lutzke ist anderer Meinung. Es sei sehr gut möglich, dass der Klimastreik den Unterschied gemacht habe: «Ich würde das als Sieg bezeichnen. Es zeigt, wie viel Einfluss wir haben.» Für Lutzke ist die Forderung absurd, die Klimajugend hätte eine Ja-Kampagne fahren müssen. Der Ansatz mit dem individuellen Konsumverzicht sei der falsche gewesen, es brauche systemische Veränderungen. «Die Linken verwenden nun plötzlich unsere Argumente gegen das CO2-Gesetz. Inhaltlich haben wir gewonnen, doch nun brauchen wir den Druck von der Strasse, um wirklich sozial gerechten Klimaschutz zu erreichen.»“ (Beck und Surber 2021)
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Anmerkung 3
Mathias Binswanger schrieb am 25. Juni 2021 im Tages-Anzeiger unter anderem: «Sämtliche Abgaben sollen zurückerstattet werden und nicht zur Finanzierung von Subventionen verwendet werden.» David Vonplon schrieb am 13. Juni 2021, also unmittelbar nach der Abstimmung in der NZZ: «Jetzt braucht es eine neue Vorlage ohne einen milliardenschweren Subventionstopf. Alle Abgaben müssen an die Bevölkerung zurückerstattet werden.»
Auch das den Bund beratende Organ für Fragen der Klimaveränderung OcCC empfahl nach der Abstimmung vom 13. Juni 2021 die Erweiterung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe und einen konsequenten Ökobonus — nannte das Konzept Klimadividende und erwähnte das Interesse, das es am Konzept im Ausland gebe. (Die Herkunft und die Jahrzehnte zurückreichende Bedeutung des Konzepts für die Schweiz geht in der Darstellung des OcCC unter, so etwa die Tatsache, dass sich die Schweiz vor über 30 Jahren ein CO2-Gesetz gab, das einen einwandfreien Ökobonus als zentrales Instrument für den Klimaschutz vorsah; OcCC 2021.)
Ferner schrieb Urs Gache auf Infosperber: «Nach dem Abstimmungs-Debakel vom Sonntag ist es höchste Zeit, dass FDP und Grünliberale aus ihren Bekenntnissen Ernst machen und ein solches wirksames marktwirtschaftliches Instrument vorschlagen: eine spürbare, schrittweise zu erhöhende CO2-Abgabe auf allen CO2-Emissionen. Eine Umweltabgabe jedoch, die der Bevölkerung zu 100 Prozent zurückbezahlt wird. Keine bürokratische Subventionitis. Steuerneutral.»
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Anmerkung 4
Seit dem Anschluss ihrer Grossemittenten von Treibhausgasen an das Europäische Emissionshandelssystem verschenkt oder versteigert auch die Schweiz Emissionsrechte. Anders als es bei Projekten für Energie- oder CO2-Abgaben stets üblich war, gab es weder eine fieberhafte Diskussion darüber, wie der Ertrag aus den Auktionen verwendet werden soll, noch gab es keine Fülle von Studien oder heftige Debatten über die regionale und soziale Verteilwirkung der Mittelverwendung. Auch gab es keine auffälligen Debatten oder Medienberichte wegen der Problematik der Ungleichbehandlung bei der Gratiszuteilung von Emissionsrechten.
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Anmerkung 5
Der US-Amerikaner Peter Barnes erweiterte das Konzept des Ökobonus über den Umwelt- und Ressourcenschutz hinaus (Barnes 2001, 2006). Aufgrund seiner Arbeiten wird der Ökobonus im englischen Sprachraum meist ‹fee and dividend› genannt, wobei sich die Verwendung des Worts ‹dividend› zweifellos auf die damals in Alaska schon gängigen Auszahlungen unter dem Namen ‹Permanent Fund Dividend› zurückführen lässt (vgl. Anmerkung 6). Weitere frühe oder wichtige Unterstützer des Ökobonus sind die Ökonomen Steven Stoft (Stoft 2008) — er nannte den Ökobonus «untax», wohl um zu betonen, dass es sich nicht um eine Steuer handelt — und Charles Komanoff (Carbon Tax Center) sowie der Klimaforscher James Hansen (2008), der seit mehr als einem Jahrzehnt den Ökobonus mit Enthusiasmus unterstützt. In Kanada ist ein früher Förderer des Ökobonus Shi-Ling Hsu (2011). In den USA sind wichtige Organisationen, die das Ökobonus-Konzept fordern die Citizens‘ Climate Lobby CCL, die in den USA startete, jedoch in vielen Ländern aktiv ist, darunter in Kanada oder auch in Deutschland, und das Climate Leadership Council. In den USA gab es 2009 einen Anlauf für ein Klimagesetz mit Rückverteilung des Ertrags aus der Versteigerung von Emissionsrechten, den Carbon Limits and Energy for America’s Renewal (CLEAR) Act, bekannter als Cantwell-Collins Gesetzesvorschlag. Ein jüngerer Vorschlag (H.R.763 – Energy Innovation and Carbon Dividend Act of 2019), der einen regelrechten Ökobonus fordert, ist im gesetzgeberischen Prozess.
Im Jahr 2009 schlug die französische Exekutive unter Nicolas Sarkozy und François Fillon eine CO2-Abgabe (‹taxe carbone› oder präziser ‹contribution climat-énergie›) mit Rückverteilung vor (Wikipédia 2020). Die Rückverteilung an die Haushalte wurde von den Medien zum Teil falsch als an Bedingungen geknüpft beschrieben; Familien würden den Ökobonus erhalten, wenn sie ihren Verbrauch verminderten, schrieb die Nachrichtenagentur AFP: «[…] the funds were earmarked for redistribution in the form of tax breaks and „green cheques“ to families that cut down consumption» (France24 2009).
Wie schon ein früheres Projekt (im Jahr 2000, ohne Ökobonus) wurde das Gesetz durch das französische Verfassungsgerichts (Conseil constitutionnel) gestoppt, welches das vorgesehene Mass an Ausnahmen und die damit einhergehende Ungleichbehandlung bemängelte. Auch die Befürworter der Abgabe begrüssten den Entscheid des Verfassungsgerichts, wohl in der Hoffnung, dass dadurch das geplante Gesetzt verbessert werden würde (Keller 2010). Die Verbesserung wurde alsbald auch angekündigt. Das Gesetzesprojekt — mit Ökobonus — wurde aber nach einer Wahlniederlage der Regierungspartei auf unbestimmte Zeit vertagt (Laurent 2010).
Im Jahr 2014 führte die Regierung unter Premier Jean-Marc Ayrault und Präsident François Hollande eine CO2-Steuer ein, die auch von vielen Ausnahmen begleitet ist, jedoch nicht auch am Verfassungsrat scheiterte. Es handelt sich um eine vom Kohlenstoffgehalt abhängige Komponente der Binnenkonsumsteuer auf Energieträger (Composante carbone; Taxes intérieures de consommation sur les produits énergétiques).
Der Steuerzuschlag stieg von anfangs 7 Euro pro Tonne CO2 auf 44,6 Euro im Jahr 2018. Die Erhöhungsschritte waren gesetzlich vorgeschrieben gewesen, sodass 2030 hundert Euro pro Tonne CO2 hätten erreicht werden sollen. Es gibt keine direkte Rückverteilung des Ertrags an Haushalte, Individuen oder Unternehmen. Nach Ausbruch der Proteste der Gelbwesten (Gilets jaunes), die sich an dieser CO2-Steuer entzündeten, wurde die geplante Erhöhung ausgesetzt, die CO2-Steuerrate eingefroren. (Wikipédia 2020)
Um nach einer Erhöhung von Energiesteuern einen Ausgleich zu schaffen, gewährleistet Dänemark seit 2010 pauschale Beiträge als ‹Green Cheques› oder ‹Green Checks›. Steuerpflichtige erhalten eine Gutschrift auf die Steuerrechnung. Ein Elternteil erhält für bis zu zwei Kinder eine zusätzliche Gutschrift pro Kind. Diese Zahlungen sind sehr bescheiden im Vergleich zu den pauschalen Sozialleistungen, die in Dänemark Eltern und speziell Alleinerziehenden ausrichtet werden (OECD 2020, «universal cash transfers»). Der Betrag für den Green Check für Erwachsene ist ein Nominalwert, der bei mittleren bis hohen Einkünften reduziert wird. Erziehende mit geringem Einkommen erhalten dagegen einen zusätzlichen ‹Green Check›. Bei den ‹Green Checks› scheint es sich entgegen der Suggestion in der Regel nicht um Auszahlungen oder gar Checks zu handeln. Eher handelt es sich um Abzüge bei der Steuerbemessung bzw. eine Auszahlung, wenn die Steuer geringer ausfällt als der Betrag des ‹Green Check›. (Zitat: «The ‚green cheque‘ was introduced as compensation for increased energy taxes. This is not an actual cheque, but rather an amount received by everyone with an income below a certain amount. The amount is automatically incorporated into the preliminary income assessment and tax assessment notice.») Das Vergütungssystem wird auch als «refundable tax credit» bezeichnet. (OECD 2018, 2020; Green Budget 2020)
Der kanadische Teilstaat British Columbia hat 2008 eine ‹Carbon Tax› mit pauschaler Rückvergütung eingeführt. Die Abgabe startete auf einer Höhe von 20 kanadischen Dollar (CAD) pro Tonne CO2, steht bei 40 und soll auf CAD 50 steigen. Das Prinzip des Ökobonus scheint wenig stringent angewendet zu werden. Im Jahr 2020 wurde die geplante Erhöhung der Carbon Tax ausgesetzt, die Rückverteilung soll gleichzeitig gestärkt werden. Wie in Dänemark handelt es sich um einen ‹Tax Credit›, das heisst, die Steuerrechnung wird entsprechend reduziert. Die erste erwachsene Person in einem Haushalt erhält den vollen Betrag, weitere Personen im gleichen Haushalt einen geringeren. Für jedes Kind erhalten die Eltern einen weiteren Pauschalbetrag (BC 2020).
Fünf weitere kanadischen Teilstaaten kennen im Rahmen des Climate Action Incentive der kanadischen Regierung seit 2019 ebenfalls CO2-Abgaben mit Rückverteilung («Carbon Tax Rebate»). An durchschnittliche Haushalte werden zurückverteilt: CAN 598 in Saskatchewan, 336 in Manitoba, 300 in Ontario, 256 in New Brunswick, 444 in Alberta. Wie in British Columbia erhält die erste Person in einem Haushalt mehr als die weiteren Personen. Für Kinder gibt es einen geringen Beitrag, wobei zwischen dem ersten und den allenfalls weiteren Kindern von gemeinsam erziehenden bzw. alleinerziehenden Eltern unterschieden wird (Turbotax 2020).
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Anmerkung 6
Schon seit 1982 bietet allerdings der Alaska Permanent Fund eine Pro-Kopf-Auszahlung an, genannt Permanent Fund Dividend, PFD. Es handelt sich je nach Abrechnungsjahr um einen bescheidenen bis sehr signifikanten Pauschalbetrag. Fast alle im Abrechnungsjahr in Alaska ansässigen Einwohner, einschliesslich Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltsbewilligung, können die ‹Dividende› einfordern. (Ausnahmen gibt es bei wegen einer Straftat verurteilten oder inhaftierten Einwohnern.) Sachlich ist dies eine Gewinnausschüttung — sodass der Begriff Dividende sehr gerechtfertigt ist. Zum Teil wird der PFD als Bedingungsloses Grundeinkommen interpretiert. Er könnte auch als Ökobonus oder Ressourcen-Ökobonus gesehen werden. Die Einführung, Begründung und Motivation des PFD war jedoch eine ganz andere als die Begründung und Motivation von Georg Ziegler oder Igor Marincek für den Ökobonus. Die Macher von die Simpsons machten sich über den PFD lustig und behandelten dabei eine wichtige Fragestellung, die den Ökobonus ebenfalls betrifft — und auch Ökosteuern betreffen würde; vgl. den folgenden Videoausschnitt und die Legende darunter.
«Willkommen in Alaska. Da sind tausend Dollar.» Interessanter ist der Folgesatz, der im oben wiedergegebenen Ausschnitt ab- oder ausgeschnitten wurde: «We pay everyone in Alaska to let us destroy the environment.» (Wir zahlten/bestechen alle in Alaska, damit sie uns die Umwelt zerstören lassen. https://youtu.be/1TBSXxyn4Ss)
Gibt die Pro-Kopf-Auszahlung des Ökobonus einen weiteren Anreiz zur Umweltzerstörung? Würde eine Familie in Alaska, die (je nach Grösse und Abrechnungsjahr) bis zu rund 10’000 Dollar ‹Dividende› erhält, auf die Erdölausbeutung im Staat verzichten wollen? Oder minimiert im Gegenteil die Verteilung pro Kopf diesen Anreiz? Die Antwort auf diese Frage entscheidet nach Meinung des Interviewenden mehr als alles andere darüber, ob das Prinzip des Ökobonus anderen Konzepten der Rückverteilung oder Mittelverwendung aus Lenkungsabgaben (oder aus der Versteigerung von Verschmutzungs- oder Ressourcennutzungsrechten) überlegen ist — und darüber, ob das Konzept zielführend genug ist. Als Studienobjekte sollten Lenkungssteuern und Lenkungsabgaben mit Ökobonus darum in der NPÖ-Branche der Wirtschaftswissenschaften grosse Beachtung finden (Neue Politische Ökonomie, public choice).
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Anmerkung 7
Frühe Dokumente und Interventionen für den Ökobonus wurden von Walter Büchi zusammengestellt. (Büchi 2020; Link)
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Anmerkung 8
Diverse Links zu digitalisierten Versionen der ersten Beschreibung des Ökobonusprinzips sind in der entsprechenden Referenz aufgeführt (Ziegler 1984).
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Anmerkung 9
Henner Kleinewefers bevorzugte die Rationierung («Kontingente») mit weissem Markt gegenüber Abgaben. Von Georg Zieglers Beschrieb (1985) des Ökbobonus-Konzepts für den Verkehr inspiriert, bewertete er die pauschale Rückverteilung aus der Versteigerung von Emissionsrechten oder die pauschale Verteilung dieser «Kontingente» besonders positiv (oder auch die Rückverteilung des Abgabenaufkommens). Dabei nahm er Konzepte vorweg, die viele Jahre später im englischsprachigen Raum als Neuheiten dargestellt wurden: Kleinewefers ‹Jedermannkontingente› wurden als ‹Cap and Share› beworben (Feasta 2008); die Versteigerung von Emissionsrechten und die Pro-Kopf-Rückverteilung des Ertrags beschrieb Peter Barnes (2008) und nannte das Konzept ‹Cap and Dividend›.
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Anmerkung 10
Die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz SGU wurde später in ‹equiterre› umbenannt. Die Umweltorganisation stellte im Jahr 2018 ihre Aktivitäten ein.
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Anmerkung 11
Gemäss telefonischer Auskunft von Monika Tschannen-Siegenthaler (im Herbst 2020) kamen Beat Schweingruber und sie gemeinsam «an einem heissen Sommertag 1985 im Garten in Neunkirch» auf die Wortschöpfung Ökobonus.
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Anmerkung 12
In Deutschland werden zum Teil Vergünstigungen als Ökobonus bezeichnet. So nannte zum Beispiel der Landtag Baden-Württemberg eine bedingte Ermässigung des Wasserentnahmeentgelts oder der Wasserentnahmeabgabe («Wasserpfennig», eine Lenkungsabgabe) Ökobonus (Landtag BW 2010), ein besonders unglücklicher Missbrauch der Bezeichnung, weil es sich in diesem Fall um einen Rabatt, genau genommen um eine Teilbefreiung von einer Lenkungsabgabe handelt. Für ein kommerzielles Rabattpunkteprogramm namens Ökobonus wird sogar eine Internetdomain missbraucht, sozusagen. In der deutschen Politik wird jedoch der Begriff Ökobonus überwiegend im Sinne der Erfinder korrekt verwendet. Zum Beispiel erklärte Sven Giegold im Anschluss an diesen Vortrag mündlich, die Grünen würden als Partei Klimaabgaben oder -steuern nur mittragen, wenn sie mit der Forderung für einen Ökobonus einhergehen (ohne Beleg, der Schreibende war jedoch da). In Österreich wurden staatliche Zuschüsse an Bahnunternehmen zum Ausgleich von Ermässigungen von Fahrscheinpreisen Ökobonus genannt (und vielleicht auch die Ermässigungen, Sozialtarife, selbst). Auch für Flaschenpfandpflichtprojekte wurde recht systematisch das Wort Ökobonus benutzt. Die Stadt Wien nennt ein Beratungsangebot Ökobonus. Das Tirol benutzt den Begriff für Zuschüsse bei umfassenden thermisch-energetischen Sanierungen von Gebäuden. Auch in Österreich wird mitunter jedoch der Begriff Ökobonus im Sinne seiner Erfinder korrekt verwendet, wie aus Wortmeldungen und Anträgen im Parlament hervorgeht. In Italien werden diverse finanzielle Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden Ökobonus oder Ecobonus genannt.
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Anmerkung 13
Igor Marincek (1992) veröffentlichte später einen weiteren Artikel in der NZZ. Darin schlug er einen globalen Ökobonus vor. Ein ähnlicher Vorschlag (Earth Atmospheric Trust) von namhaften Leuten, allerdings basierend auf der globalen Verteilung des Ertrags aus der Versteigerung von Emissionsrechten, wurde viele Jahre später über einen sehr namhaften Kanal bekannt gemacht (Barnes et al. 2008).
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Anmerkung 14
In der Berichterstattung des Tages-Anzeigers über die Pressekonferenz des VCS vom 21. Juni 1985 schrieb die Zeitung am 22. Juni: «Jaeger hat am Donnerstag [also am 20. Juni 1985] den Bundesrat mit einer Motion eingeladen, dem Parlament die Einführung eines Öko-Bonus zu beantragen. Eine gleichlautende Motion soll von Ständerätin Monique Bauer auch in der kleinen Kammer eingereicht werden.» (TA 1985)
Gemäss den Aufzeichnungen des Parlaments war die Motion bereits am 19. Juni eingereicht worden (Parlament 1985). Die Motion Jaeger, parlamentarisches Geschäft 85.495, hiess «Oeko-Bonus auf Treibstoffen». Sie lautete:
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament die Einführung eines Oeko-Bonus auf den Treibstoffen Benzin und Diesel – im Sinne eines reinen Lenkungsinstrumentes – zu beantragen. Das Oeko-Bonus-System bezweckt – zusammen mit anderen Massnahmen – eine Reduktion der Schadstoffbelastung der Luft durch Motorfahrzeuge auf den Stand von Mitte der 50er Jahre. Zu diesem Zweck soll ein Zuschlag mit einem Minimum von 1 Franken/Liter auf den Treibstoffen Benzin und Diesel eingeführt werden, wobei der Reinertrag des Zuschlages als Umwelt-Bonus vollumfänglich (und grundsätzlich pauschal pro Kopf) an die Wohnbevölkerung zurückerstattet wird. Durch flankierende Massnahmen beim Grenzübertritt sind Umgehungen und Missbräuche des Bonus-Zuschlags-Systems zu verhindern. Ausnahmen vom Oeko-Bonus-System regelt das Gesetz.
Am 11.09.1985 beantragte der Bundesrat Ablehnung der Motion. Der Nationalrat beriet sie am 17.9.1985 und lehnte sie ab (Parlament 1985). Über eine gleich lautende Motion Bauer im Ständerat gibt es keine Aufzeichnungen aus dem Parlament.
Gemäss Berichterstattung der NZZ fielen in der parlamentarischen Debatte über die in ein Postulat umgewandelte Motion Jaeger die Worte «falsch, ungerecht und unsozial», «organisierter Diebstahl» und «eine Strafaktion». In der gleichen Debatte äusserte sich Bundesrat Otto Stich, Mitglied der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz, ablehnend bis abschätzig zum Vorstoss von Nationalrat Franz Jaeger, wie im Haupttext hervorgehoben ist. Das Postulat wurde mit 67 zu 31 Stimmen abgelehnt. (NZZ 1985b)
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Anmerkung 15
Der Verdacht drängt sich auf, dass die Kantonsrätin es nicht begreifen wollte. Sie äusserte sich ablehnend in der Debatte um die Ökobonus-Standesinitiative im Kantonsrat. Die NZZ berichtete darüber so: «Frau Pfister (fdp, Zürich) wendet sich gegen den Öko-Bonus. Vierzig Prozent der Schadstoffe stammen von Heizungen und Feuerungen, die ungeschoren davonkämen. Preiserhöhungen hätten nur eine bescheidene Wirkung; die Bequemlichkeit geht vor. Der Ökobonus würde sich im Konsumentenpreisindex niederschlagen. Selbst wenn man die direkten Wirkungen ausschalten könnte, bleiben die indirekten. Die Lohn-Preis Spirale erhielte einen kräftigen Schub, und die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft würde beeinträchtigt. Die Mehrheit der FDP-Fraktion lehnt diese Standesinitiative ab.» (NZZ 1988b)
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Anmerkung 16
Der Tages-Anzeiger berichtete in einem Artikel und einer Kommentarspalte auf der Titelseite und einem weiteren Artikel über die Annahme der Standesinitiative im Züricher Kantonsrat (TA 1988a/b).
Der Initiativtext lautete: «Der Bund wird eingeladen, aus Besorgnis um die stark belastete Umwelt, eine fahrleistungsabhängige Abgabe auf den Gebrauch von Motorfahrzeugen zu erheben. Der Ertrag dieser Lenkungsabgabe wird pro Kopf an die Wohnbevölkerung der Schweiz zurückverteilt (Öko-Bonus).»
Die Neue Zürcher Zeitung berichtete ausführlich über die Ökobonus-Standesinitiative, gab ihr nach der Annahme im Kantonsrat jedoch wenig Kredit. Die Zeitung schrieb:
Ausserdem [neben zwei weiteren im Zürcher Kantonsrat abgelehnten Vorstössen für Standesinitiativen für 12 autofreie Sonntage bzw. Treibstoffrationierung] schlägt die Mehrheit der vorberatenden Kommission eine Standesinitiative vor, die den Bund einlädt, aus Besorgnis um die stark belastete Umwelt eine fahrleistungsabhängige Abgabe auf den Gebrauch von Motorfahrzeugen zu erheben und den Ertrag dieser Lenkungsabgabe pro Kopf an die Wohnbevölkerung der Schweiz zurückzuverteilen.
Dieser letztgenannte Vorstoss für einen sogenannten Öko-Bonus wird schliesslich mit 89 zu 71 Stimmen zum Beschluss erhoben und somit den eidgenössischen Räten unterbreitet. Die Regierung [des Kantons Zürich] hat alle drei Begehren abgelehnt, wobei sich Volkswirtschaftsdirektor Künzi allerdings nicht besonders stark engagiert. Massgeblich dafür dürften die geringen Erfolgsaussichten in Bern sein, über die sich auch die Befürworter kaum Illusionen machen. Noch in frischer Erinnerung ist das blamable Schicksal der Standesinitiative für eine Besteuerung der Motorfahrzeuge über den Treibstoffpreis, die im Ständerat ausser den beiden Zürcher Vertretern nur gerade 3 von 46 Parlamentariern unterstützten. Das relativ knappe Ergebnis im Kantonsrat für den Öko-Bonus verleiht diesem Vorstoss keine zusätzliche Durchschlagskraft. (NZZ 1988a)
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Anmerkung 17
In der Dokumentation des Eidgenössischen Parlaments über die Debatte der Ökobonus-Standesinitiative des Kantons Zürich mit dem Titel ‹Fahrleistungsabhängige Motorfahrzeugsteuer› durch den Ständerat im Jahr 1989 steht (auf S. 460) unter «Erwägungen der Kommission für Gesundheit und Umwelt»:
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August den Auftrag erteilt, folgende Massnahmen im Rahmen des Luftreinhalte-Konzeptes weiter zu prüfen:
«- Fahrleistungsabhängiger Oekobonus für Personen- und Lieferwagen;
– Emissionsabhängiger Zuschlag zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe;
– Lenkungsabgabe auf fossilen Brennstoffen;
…. » (SR 1989)
Die vorberatende Kommission des Ständerats empfahl die Ablehnung der Standesinitiative aus Zürich und die Räte folgten dieser Empfehlung, allerdings im Wissen, dass das Anliegen der Initiative durch die Bundesverwaltung beachtet und bearbeitet wird. Das konkrete Anliegen der Initiative wird bis heute missachtet. Die Abklärungen führten aber zur ersten Auflage des CO2-Gesetzes mit — damals vorgesehen — einer CO2-Abgabe mit vollständiger Rückverteilung. Kurz nach Einführung der Abgabe wurde das Gesetz jedoch geändert, die sogenannte Teilzweckbindung eingeführt (Parlament 2009). Die Abgabe wurde erst ab 2008 erhoben — nur auf Brennstoffe. Sie wird nun weiterhin überwiegend aber, anders als bis dahin oft versprochen worden war, nicht mehr vollständig rückverteilt.
Die Arbeitsgruppe Verkehr der FDP hatte nach Diskussion schon 1987 beschlossen, «die Prüfung und Weiterbehandlung des Ökobonus zu empfehlen» (NZZ 1987b). Im Nationalrat reichte als Folge der Standesinitiative die Sprecherin der Kommission für Gesundheit und Umwelt, Vreni Spoerry, FDP, im Jahr 1990 eine Motion ein. Diese Motion verzichtete aber auf den Begriff und das Konzept des Ökobonus. Dagegen postulierte sie: «Bei der Verwendung der Erträge ist die Vermeidung von Umweltbelastungen zu belohnen.» Gemäss den vorhandenen Aufzeichnungen beantragte der Bundesrat die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Die Motion (oder eventuell das Postulat) wurde vor Beratung zurückgezogen (Parlament 1992).
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Anmerkung 18
Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ 1987a) berichtete über Georg Zieglers Vorschlag Ökobonus Plus. Das Original des beschreibenden Typoskripts wurde öfters referenziert, konnte jedoch nicht aufgefunden werden. Der Vorschlag ist das zentrale Element der zweiten Broschüre des VCS (1989). Etliche Jahre später wurde ein im Prinzip identischer Vorschlag in einem deutschsprachigen Buch als «neues Modell für den Verkehrssektor» vorgestellt (Novy und Pfeiffer 1994).
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Anmerkung 19
Auch zum Problem des Tanktourismus machte Georg Ziegler schon früh Vorschläge, darunter den nach Meinung des Interviewenden richtigen Vorschlag. Ruedi Meier beschrieb ihn so (1993, S.91): «In Nachbarländer mit einem erheblich tieferen Benzinpreis darf die Ausreise nur mit vollem bzw. fast vollem Tank vorgenommen werden.» Und: «An den Grenzübergängen ins Ausland werden Stichproben durchgeführt.» (Ruedi Meier referenziert Georg Ziegler so: Ziegler, G., Realisierungsmöglichkeiten für den Treibstoffökobonus — Vorschläge für ein einfaches Grenzkontrollsystem, Winterthur 1991.) In Zeiten von insgesamt kostengünstigen Elektrofahrzeugen ist nun auch der Einwand schwach, fast tägliches Tanken sei bei grenzüberschreitendem Pendeln unzumutbar. Ruedi Meier wies im gleichen Buch auch darauf hin, dass der Einwand Tanktourismus heuchlerisch ist (ohne diese Formulierung zu gebrauchen), weil das Preisgefälle an der Grenze damals erheblich in die andere Richtung ging. Die Treibstoffbranche setzte noch vor der Einführung (schliesslich nur auf Brennstoffe) der CO2-Abgabe den ‹Klimarappen› als sogenannte ‹Freiwillige Massnahme› durch. Die Lobbyisten argumentierten offen und erfolgreich für den ‹Klimarappen›, nicht etwa mit der Vermeidung von Tanktourismus ins Ausland, sondern mit dem Vorteil, der sich für den Schweizer Fiskus durch des Steuerklau ergibt, wenn weiterhin Tanktouristen aus dem Ausland zwecks Volltankung über die Grenze fahren. Die Ausnahmeregelung für Diesel und Benzin gilt weiterhin.
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Anmerkung 20
Der aktuelle Plan von Bundesrätin Simonetta Sommaruga hinsichtlich der CO2-Gesetzgebung ist es, auf weitere Abgaben zu verzichten, insbesondere im Bereich der Treibstoffe. Dies ging aussagekräftig aus einem Interview des Schweizer Fernsehens (Rundschau 2021, entscheidender Ausschnitt auch hier; 18. August; vgl. Zeitstempel 33:36) mit der Bundesrätin hervor: Dominik Meier (Interviewer): «Ihre Vorgängerin im Amt, Doris Leuthard, sagte etwas Spannendes nach dieser Abstimmung: Wenn man dahin gehe, das Autofahren zu verteuern wegen des Klimaschutzes, dann sei das ein Killerargument und habe keine Chance. Hat sie recht? Also, das ist vom Tisch, das Autofahren zu verteuern?» Sommaruga: «Ich denke die Benzinpreise, das hat sich sicher gezeigt, ist wahrscheinlich das sensibelste Thema und das wird den Bundesrat nun und dann auch das Parlament sich gut überlegen, überhaupt ich würde so sagen: Die Bevölkerung, wenn sie fühlen, sie würden durch Klimaschutzmassnahmen bestraft, das kommt nicht gut an.» Meier: «Sie sagen, dass niemand sich bestraft fühlen dürfe und das Autofahren ist sensibel. Der Weg wird nicht über neue zusätzliche Abgaben führen?» Sommaruga: «Das ist nicht der Weg, denke ich. Der Weg ist nun, Anreize zu setzen, zu sehen, dass wir Fehlinvestitionen verhindern können, diejenigen, die wirklich auf dem Weg sind, zu unterstützen, ihnen die Möglichkeit geben, klimaverträglich zu leben. Das muss unsere Politik sein und da gibt es auch einen Konsens und auf diesem Weg will ich nun weitermachen.» (Vgl. dazu auch: Häne 2021)
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Anmerkung 21
Es gab in den 90er Jahren verschiedene Volksinitiativen für Umweltabgaben, was nachweislich den Fortschritt zur Einführung der CO2-Abgabe verzögerte. Über die Beratungen der Gegenvorschläge zu den ersten zwei Initiativen, die ‹Energie-Umwelt› Initiative und die ‹Solarrappen› Initiative, die zeitlich mit der Entwicklung der CO2-Abgabe zusammenfielen, veröffentlicht das Parlament diese Feststellung: «Um eine Kumulation von Energieabgaben zu vermeiden, solle [über die CO2-Abgabe mit Ökobonus] erst in Kenntnis der Parlamentsbeschlüsse zu den beiden Initiativ-Gegenvorschlägen entschieden werden, sagte Fischer [Ulrich Fischer, damals Präsident der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie].» (SDA/Parlament 1999).
Die Energie-Umwelt Initiative verlangte Lenkungsabgaben auf nicht erneuerbarer Energie und auf Wasserkraft aus Werken mit über 1 Megawatt Leistung. Und sie verlangte fast explizit einen Ökobonus: «Der Reinertrag wird sozialverträglich und staatsquotenneutral zur Kompensation der Abgabebelastung von Haushalten und Betrieben verwendet.» Fast genau sieben rekordverdächtige Jahre lagen zwischen dem Beginn der Unterschriftensammlung (28.9.1993) und dem geplanten Abstimmungstermin (24.9.2000). Die Initiative wurde am 19.4.2000 zurückgezogen. Die Abstimmungsprognose aufgrund von Meinungsumfragen war schlecht gewesen. Der Gegenvorschlag sah im Gegensatz zur Initiative weder ein Lenkungsziel noch Abgaben auf Wasserkraft vor und beschränkte den Abgabensatz (auf 2 Rappen pro Kilowattstunde). Der Gegenvorschlag, oft Grundnorm genannt, kam zur Abstimmung und wurde mit 55,5% Neinstimmen verworfen. Gleichzeitig wurde über die Solarrappen-Initiative abgestimmt, die eine Förderabgabe verlangte, und über einen deutlich milderen Gegenvorschlag. Die Solarrappen-Initiative wurde mit 68,7%, der Gegenvorschlag mit 54,7% Neinstimmen abgelehnt. Urheber der Energie-Umwelt und Solarrappen Initiativen waren führend die Sozialdemokraten gewesen. 2001, also nach verabschiedetem CO2-Gesetz, aber lange vor der Einführung der CO2-Abgabe, wurde über die Initiative ‹Für eine gesicherte AHV – Energie statt Arbeit besteuern!› der Grünen abgestimmt. Das Resultat waren 77,1% Neinstimmen. (Schliesslich wurde 2015 die Initiative ‹Energie- statt Mehrwertsteuer› der Grünliberalen mit bemerkenswerten 92 Prozent Neinstimmen verworfen. In den parlamentarischen Verhandlungen hatten Exponenten der Grünen Partei versucht, einen Gegenvorschlag mit Ökobonus zu erreichen, hatten aber aufgegeben.) Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Vorlagen ohne Ökobonus es an der Urne sehr schwer haben, besonders seit es die CO2-Abgabe (mit mehrheitlich Ökobonus) gibt.
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Anmerkung 22
Mit der ersten Auflage des Schweizer CO2-Gesetzes von 1999 wurde das Ökobonusprinzip für den Klimaschutz erstmals in einem nationalen Gesetz festgehalten (CO2-Gesetz 1999).
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Anmerkung 23
Grund für die Erhebung der VOC-Lenkungsabgabe, also der Abgabe auf flüchtige organische Lösungsmittel oder Verbindungen (volatile organic compounds), ist die Wirkung dieser Stoffe auf die Bildung von bodennahem Ozon und Aerosolen. Die Abgabe wird seit Beginn des Jahres 2000 erhoben. Die Erhebung erfolgt ‹upstream›, d. h. bei Einfuhr oder Produktion der betreffenden Stoffe (Bundesverwaltung 2020). Die Rückverteilung der Einnahmen aus dieser Lenkungsabgabe erfolgt ausschliesslich an natürliche Personen zu gleichen Teilen, Kinder eingeschlossen. Es gibt Grenzausgleich bei Exporten und Rückvergütung, wenn eingekaufte VOC vernichtet werden. Ein Versuch von rechts (Motion Giezendanner) zur Abschaffung der VOC-Abgabe ist 2014 gescheitert. Ulrich Giezendanner, kritisierte in der Debatte um das Geschäft die Rückverteilung: «Es ist nichts als ein unsinniger administrativer Aufwand, der gar nichts bringt, schon gar nicht die Rückerstattung an die Bevölkerung.» Die Motion ist mit deutlichem Abstimmungsresultat gescheitert.
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Anmerkung 24
Die Lenkungsabgabe auf Elektrizität in Basel mit Stromspar-Bonus wurde ab 1.4.1999 eingeführt. Es wurden die variablen Preise zu Lasten der Grundgebühr erhöht und (von Beginn weg) Ertragsüberschüsse verteilt (INFRAS/Plaut 2003). Der Stromspar-Fonds mit Stromspar-Bonus ist die erste realisierte Anwendung des Ökobonusprinzips überhaupt, jedenfalls, was die Auszahlung betrifft; vgl. jedoch auch die nachfolgende Anmerkung. Was die Erhebung der Abgabe betrifft, ist die schweizweite Lenkungsabgabe auf ausgeprägt schwefelhaltige Heizöle die erste Anwendung des Ökobonusprinzips.
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Anmerkung 25
Die Aussage, der Ökobonus in Basel sei die erste Implementierung des Konzepts und die einzige mit Pro-Kopf-Rückverteilung frei von jeder Zahlungsverpflichtung oder Rückerstattung ist nur richtig, wenn die Dividendenzahlung aus dem ‹Permanent Fund› in Alaska nicht als Ökobonus erachtet wird (mehr zum Thema ‹Permanent Fund Dividend› gibt es in Anmerkung 6).
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Anmerkung 26
Die Rückverteilung durch pauschale Ermässigungen bei der Rechnungsstellung der Krankenversicherungsprämien scheint sich in der Schweiz schnell durchgesetzt zu haben. Zum Beispiel rieten Ruedi Meier und Felix Walter (1991, S.134) zuerst davon ab, die Krankenversicherungsprämien zu ermässigen. Zwei Jahre später empfahl Ruedi Meier (1993, S.89) diesen Weg der Rückverteilung — wobei die Rückverteilung nicht als pauschale Prämienreduktion gilt, aber diese Wirkung hat, gewollt oder ungewollt.
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Anmerkung 27
Eine Studie mit dem Titel ‹Green Taxes in a Post-Paris World: Are Millions of Nays Inevitable?› durch Stefano Carattini, Andrea Baranzini, Philippe Thalmann, Frédéric Varone und Frank Vöhringer weist darauf hin, dass die korrekte Erklärung der Funktion und Wirkung von Umweltabgaben die im Fall von Volksabstimmungen nötige Akzeptanz schaffen könnte, besonders, wenn es eine Ökobonus-Rückverteilung des Abgabenaufkommes gibt (Carattini et al. 2017). Es wurde dabei allerdings den Befragten nicht konkret mitgeteilt, welchen Betrag Individuen in einem bestimmten Szenario erhalten würden. So bleibt die Frage offen, welchen Einfluss eine quantifizierte Mittelung der Rückvergütung auf die Akzeptanz hat. Abgesehen von der Plausibilität weisen die erfolgreiche frühe Kommunikation durch Georg Ziegler (1984, 1985) und sein Erfolg mit der Standesinitiative sowie die Evaluation des Stromspar-Fonds Basel (INFRAS/Plaut 2003) darauf hin, dass die Quantifizierung der Rückverteilung der Akzeptanz zuträglich wäre.
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Anmerkung 28
Der Bund liess den damals noch jungen Stromspar-Fonds Basel mit Ökobonus evaluieren. Der Bericht beschreibt auch die frühe Ausgestaltung des Stromspar-Bonus, darunter die anfängliche Rückverteilung an Haushalte auf seiner Seite 45, unten (INFRAS/Plaut 2003).
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Anmerkung 29
Der rückverteilte Betrag unterscheidet sich zwischen Erwachsenen und Kindern. Auch die Anzahl der Kinder, und ob gemeinsam oder allein erzogen, entscheidet über den Betrag. (Zu den CO2-Abgaben mit Ökobonus in Kanada und Dänemark vgl. auch Anmerkung 5). In den USA schlagen James Hansen und die Citizens Climate Lobby einen halben Ökobonus für Kinder vor. Wer in Kanada während des Abrechnungsjahrs im Gefängnis war, bekommt keinen Ökobonus (Turbotax 2020).
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Anmerkung 30
In der politischen Auseinandersetzung um die sogenannte Teilzweckbindung der CO2-Abgabe waren SPS und GPS dafür, die SVP dagegen. Die Chronologie und Debatten im Parlament um die sogenannte Teilzweckbindung ist dokumentiert (Parlament 2009).
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Anmerkung 31
Ein weiterer Grund für die schleppende Behandlung des Anliegens Ökobonus in der Schweizer Politik könnte das Timing und der Misserfolg von Volksinitiativen gewesen sein. Am 23. September 1984 gelangte die Energie-Initiative zur Abstimmung und wurde deutlich abgelehnt. Diese Initiative hätte u. a. eine Förderabgabe auf Energie bewirkt. Ihr waren andere Abstimmungen zum Thema Energie vorausgegangen. (Der Bundesrat schrieb in der Abstimmungsbroschüre für die Abstimmungen vom 23. September 1984 gleich im ersten Satz im Abschnitt Ausgangslage: «Zum vierten Mal innerhalb von sechs Jahren ist das Schweizer Volk am 23. September aufgerufen, über die künftige Energiepolitik der Schweiz zu entscheiden.») In der Hoffnung und Ansicht, dass nach der Abstimmung der Weg für neue Ideen und Anläufe frei sein könnte, schrieb Walter Büchi unmittelbar nach der Ablehnung der Energie-Initiative erneut dem Präsidenten der Eidgenössischen Energiekommission, Fulvio Caccia, sowie neu auch Elmar Ledergerber, Politikberater und Energieexperte und damals Kantonsrat in Zürich. Elmar Ledergerber antwortete u. a.: «Dazu kommt die politische Beurteilung: Ich teile in diesem Punkt die Ansichten des Bundesamts für Energiewirtschaft. Zur Zeit scheint eine neue Diskussion über irgendwelche neue Energieabgaben nicht opportun und politisch nicht erfolgversprechend.» (Büchi 2020).
Weitere nationale Volksinitiativen verzögerten ab 1993 den politischen Fortschritt des CO2-Gesetzes mit Ökobonus, vgl. dazu Anmerkung 21.
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Anmerkung 32
Das von Hans-Christopf Binswanger zuerst vorgeschlagene und anschliessend wissenschaftlich eingehend untersuchte Konzept der ‹Doppelten Dividende› geht davon aus, dass Lenkungssteuern andere Steuern ersetzen (Binswanger 1983, FÖS 2004). Werden ineffiziente (verzerrende) Steuern ersetzt, postuliert das Konzept volkswirtschaftliche Vorteile. (Dies ist beinahe eine Trivialität, andernfalls die Definition einer ineffizienten Steuer problematisch wäre, allerdings gibt es verschiedene Hypothesen und Kategorisierungen entsprechend dem Mass des Vorteils, dem Mass der zweiten ‹Dividende›, vgl. z. B. Goulder 1994). Die erste ‹Dividende› ergibt sich aus dem Schutz der Umwelt und dem Abbau von Externalitäten. Lenkungssteuern sind, global gesehen, ungleich häufiger als Lenkungsabgaben mit Ökobonus.
Verschiedene makroökonomische Modellrechnungen der frühen 90er Jahre vergleichen die Rückverteilung von Lenkungsabgaben durch die Senkung oder den Ersatz spezifischer Steuern (Goulder 1991, 1994, 1995; Shackleton 1991, 1993; OECD 1992). Als Vergleichsfall dient dabei eine lump-sum genannte Steuerermässigung. Trotz der Suggestion handelte es sich dabei in der Regel nicht um eine pauschale Rückverteilung oder Ermässigung nach dem Ökobonus-Konzept (mehr dazu weiter unten in dieser Anmerkung). Spätestens durch Prognos (1993), wurde jedoch der Ökobonus mittels eines makroökonomischen Modells untersucht. Ein umfassender Beitrag mit einer Übersicht des damaligen Stands der Forschung erschien als Teil eines europäischen Forschungsprojekts (INFRAS/Ecoplan 1996). Eine spätere Übersicht über Simulationsstudien spezifisch für die Schweiz präsentierte Rolf Iten (1998 in Meier et al. 1998, S.62).
Weitere Berechnungen von Auswirkungen des Ökobonus-Konzepts, darunter regionale und soziale Verteilwirkungen, wurden in verschiedenen darauffolgenden Studien untersucht (Müller und van Nieuwkoop 1999, Iten et al. 1999) – regionale und soziale Verteilwirkungen waren auch vorher schon untersucht worden, so durch Mauch und Iten (1992) und Meier (1993).
Die ‹Doppelte Dividende› steht ab insbesondere den frühen 90er Jahren in Konkurrenz zum Ökononus-Konzept. Der Effekt der ‹Doppelten Dividende› wurde in vielen Studien untersucht, insbesondere im englischen Sprachraum. Als Basis- oder Vergleichsfall bei der Bewertung verschiedener Ansätze für eine ‹Doppelte Dividende› dienten in der Regel Szenarien, die meist als ‹lump-sum replacement›, ‹lump-sum recycling› oder ‹lump-sum tax credit› bezeichnet wurden. Goulder (1994) schrieb zum Beispiel (in seiner Fussnote 4 auf S.2) entsprechend über eine Modell-Vergleichsstudie der OECD. («For example, in its Model Comparison Project undertaken in 1990-2, the OECD commissioned six models to investigate the costs of reducing CO, emissions through carbon taxes. In this investigation, costs were evaluated assuming lump-sum replacement of revenues. Only two of the six models were capable of assuming alternative forms of revenue-replacement. On this see OECD (1992).») Allerdings hatte mindestens eines dieser Modelle (GREEN der OECD) nur einen repräsentativen Konsumenten und die Steuerkompensation wurde als Reduktion der Steuerrate beschrieben (OECD 1992). Gemäss derselben Übersichtsstudie (OECD 1992) untersuchte Goulder zuerst den Effekt der Doppelten Dividende mit Modellrechnungen und verwendete «lump-sum» Rückverteilung als Vergleichsfall, besser gesagt, er bezeichnete die Steuerkompensation mit diesem Begriff. («The first study to show the sensitivity of aggregate results to different ways of recycling carbon tax revenue is by Goulder (1991) [Goulder 1991, 1995]. In the simulations for the United States, Goulder first simulates the effects of a $25 per ton carbon tax with the revenue being recycled in a lump-sum fashion.» S.37 in OECD 1992.)
Tatsächlich wurde bei diesen und weiteren Studien nicht das Ökobonus-Konzept als Referenzfall simuliert, sondern es wurde durch relativ pauschale Methoden die Steuerrate gemindert, um das Steueraufkommen aus CO2– oder Energiesteuern auszugleichen. In der Regel wurde die Einkommenssteuer reduziert, zum Teil durch Senkung des Minimalsteuersatzes, zum Teil durch Minderung des Grenzsteuersatzes, was jedoch auch als «lump-sum replacement» oder ähnlich bezeichnet wurde. Dies ist etwas verwirrend, da der Begriff lump-sum auch im Zusammenhang mit dem Ökobonusprinzip verwendet wird.
Bei der Vorbereitung des Massnahmenpakets für die Energiestrategie 2050 hatte die Bundesverwaltung zuerst auf eine Ökosteuer und eine ‹Doppelte Dividende› gezielt.
Bald wurde aber klar, dass ohne Ökobonus das Projekt politisch keine Chance haben würde und das Ökobonus-Konzept wurde zum zentralen Element der Vorlage. Gemäss der Botschaft zum Klima- und Energielenkungssystem KELS von 2015 wollte der Bundesrat seine Energie- und Klimaziele fast ausnahmslos mit dem Ökobonus-Konzept erreichen, Teilzweckbindungen von Umweltabgaben beenden und neue Förderabgaben mittels Verfassungsartikel ausschliessen. Unter den Bundesrätinnen Evelyn Widmer-Schlupf und Simonetta Sommaruga war der Ökobonus gründlich in der Bundesverwaltung angekommen (BR 2015).
Das Verfassungsprojekt wurde präventiv durch die SVP (vgl. Kampagneninserat im Haupttext) und durch Profiteure von Subventionen und Förderabgaben aus dem linksgrünen Lager bekämpft. In der Folge wurde das Projekt KELS, eine Absicht von bemerkenswerter Gründlichkeit, zuerst bemerkenswert unauffällig zu den Akten gelegt. Stefan Häne (2021) berichtete am 26.8.2021 im Tages-Anzeiger, als Reaktion auf den Absturz des CO₂-Gesetzes wolle Bundesrätin Sommaruga «keine neuen Abgaben auf Benzin, Heizöl und Flugtickets».
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Anmerkung 33
Die zweite Broschüre des VCS (1989) listet eine Reihe von Publikationen auf, die bis zu diesem Zeitpunkt erschienen waren und den Ökobonus direkt behandelten oder indirekt für das Konzept relevant waren. Sehr viel grösseres Interesse entfachte das Konzept jedoch in den frühen 90er Jahren. Einflussreiche Ökonomen und Politikberater beschrieben und würdigten oder empfahlen den Ökobonus in Büchern oder Studien, so zum Beispiel Rudolf Rechsteiner (1990), René Frey (1991), Samuel Mauch (Mauch und Iten 1992), Ruedi Meier (Meier und Walter 1991, 1993) oder Franz Jaeger (1993). Die Büros Prognos (1993), INFRAS (z. B. später und gründlich: Iten 1998) und Ecoplan (INFRAS und Ecoplan 1996) untersuchten den Ökobonus. Samuel Mauch, Franz Jaeger und Rudolf Rechsteiner waren auch Nationalräte. Ruedi Meier leitete später, um die Jahrhundertwende, das Forschungsprogramm Energiewirtschaftliche Grundlagen des Bundesamts für Energie. Fast alle Studien generieren grundsätzlich dieselben Resultate, was die finanzielle Verteilwirkung und die Umweltwirkungen betrifft. Und es erscheinen in verschiedenen Ländern fast laufend Resultate weiterer Untersuchungen mit grundsätzlich denselben Aussagen, so gibt es auch eine relativ junge Studie für Deutschland (Held 2019).
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